Das Gesetz bedarf dringend einiger Änderungen um die Bürger zu entlasten und Gerechtigkeit wieder herzustellen: 1. Die Berechnungsgrundlage für die Befreiung von der EEG-Umlage muss so geändert werden, dass alle Betrieb, die NICHT im internationalen Wettbewerb stehen die EEG zahlen müssen, und zwar unabhängig davon, wie viel Strom sie verbrauchen. Zum Personal der befreiten Betriebe müssen die Beschäftigten aus Werkverträgen hinzugerechnet werden, damit der Verbrauch pro Kopf der Beschäftigten nicht künstlich hochgerechnet werden kann. 2. Die Abnahme-Garantie die Strom bezahlt, obwohl er nicht geliefert wurde, verteuert unnötigerweise die Stromkosten erheblich. Hinzu kommt, dass die Speicherung von Strom deshalb unrentabel wird, obwohl wir Strom für Windstille und Dunkelheit speichern müssen. Deshalb muss die Abnahmegarantie ab sofort für alle neu zu genehmigten Anlagen ersatzlos gestrichen werden. 3. Die garantierte Vergütung wird jedes Jahr um ?? Eurocent verringert, so dass nach ?? Jahren die Stromkosten allein durch den Markt bestimmt werden. Dazu muss die Strombörse für jedermann(!) zugänglich sein.
Es wird um begründete Vorschläge zu den einzusetzenden Ziffern gebeten. Die Stellungnahme der Parteien und Lobbyisten ist erwünscht.